WILLKOMMEN
Fachkanzlei für Erbrecht und Familienrecht
…..weil jeder Fall seine eigene Lösung verlangt…..
Die Kanzlei für Erb- & Familienrecht Böckmann-Weyers ist auf alle Fragen
rund um das Erb- und Familienrecht wie
• Testament
• Pflichtteil
• Pflichtteilsergänzung
• Testamentsvollstreckung
• Begrenzung der Erbenhaftung
• Erbengemeinschaft
• Vorsorgevollmachten
• Scheidung
• Trennung
• Unterhalt
• Vermögensauseinandersetzung
spezialisiert.
Die Lösung eines Problems im Erb- oder Familienrecht setzt neben dem fundierten Rechtswissen und der Erfahrung ein hohes Maß an vertrauenswürdiger/verantwortungsvoller Mandatsbearbeitung voraus.
Daher ist die ständige Weiterbildung und die Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht beim Deutschen Anwaltsverein Berlin für uns selbstverständlich.
Die mediative Ausrichtung der Kanzlei befähigt uns, mit den Parteien die Interessenspostionen zu klären und eine einvernehmliche Regelung zu erarbeiten.
In streitigen Fällen stehen wir an Ihrer Seite und setzen die Interessen unserer Partei konsequent durch.
…..Rufen Sie uns unverbindlich an 0 21 51-65 73 92…..
Rechtsanwältin Iris Böckmann-Weyers ist Geschäftsstellenleiterin
der DSE – Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
im Landgerichtsbezirk Krefeld.